Rechtsprechung
   LG Dortmund, 12.07.2007 - 2 O 80/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,16845
LG Dortmund, 12.07.2007 - 2 O 80/07 (https://dejure.org/2007,16845)
LG Dortmund, Entscheidung vom 12.07.2007 - 2 O 80/07 (https://dejure.org/2007,16845)
LG Dortmund, Entscheidung vom 12. Juli 2007 - 2 O 80/07 (https://dejure.org/2007,16845)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,16845) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befreiung des Versicherers von der Leistungspflicht bei Nichtvorgehen des Vericherten gegen einen Mahnbescheid

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Haftpflichtversicherung - Pfändung eines Haftpflichtanspruchs kann bei Obliegenheitsverletzung des VN ins Leere gehen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 2007, 415
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.02.2007 - IV ZR 149/03

    Rechtstellung des Haftpflichtversicherers; Pflicht zur Abwehr unberechtigter

    Auszug aus LG Dortmund, 12.07.2007 - 2 O 80/07
    Vielmehr hätte sich - wie der Kläger im Ansatz richtig erkennt - in seiner Hand durch Konfusion von Haftpflichtanspruch und wirksam gepfändeten und zur Einziehung überwiesenen Freistellungsanspruch des Versicherungsnehmers der Freistellungsanspruch in einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegen den Haftpflichtversicherer verwandelt (BGH r+s 2007, 191; OLG Saarbrücken VersR 2005, 395; Langheid VersR 2007, 865).

    Nicht mehr obliegenheitsgebunden wäre der Versicherungsnehmer der Beklagten allerdings auch dann, wenn sich die Beklagte nach Anzeige des Versicherungsfalles nicht rechzeitig unmissverständlich erklärt hätte, ob sie den bedingungsgemäßen Rechtsschutz gewähren will (BGH r+s 2007, 191).

  • BGH, 16.05.2007 - IV ZR 101/04

    Leistungsfreiheit des Haftpflichtversicherers wegen Verstoßes gegen die

    Auszug aus LG Dortmund, 12.07.2007 - 2 O 80/07
    Die vorsätzliche Verletzung der genannten Obliegenheiten wird gemäß § 6 AHB vermutet (BGH v. 16.5.2007 -IV ZR 101/04-).
  • BGH, 11.12.1991 - IV ZR 238/90

    Voraussetzungen der Unzulässigkeit eines Rücktritts oder einer Anfechtung durch

    Auszug aus LG Dortmund, 12.07.2007 - 2 O 80/07
    Dessen bedarf er nach endgültiger Leistungsablehnung nicht mehr (BGH VersR 1992, 345).
  • LG Berlin, 17.09.1996 - 36 O 504/95
    Auszug aus LG Dortmund, 12.07.2007 - 2 O 80/07
    Das Gericht geht aufgrund der von den Parteien vorprozessual getroffenen Gerichtsstandsvereinbarung von seiner Zuständigkeit aus, obwohl aus den vom Landgericht Berlin aufgezeigten Gründen (NJW-RR 1997, 378) durchaus Rechtsmissbräuchlichkeit der getroffenen Gerichtsstandsvereinbarung erwogen werden kann, weil der gewählte Gerichtsstand keinen örtlichen Bezug zu der ausgetragenen Rechtsstreitigkeit hat.
  • LG Dortmund, 01.04.2010 - 2 O 355/09

    Umwelt-Haftpflicht-Police bei Grundwasserverunreinigung

    Die Versicherungsbedingungen gestatten es dem Versicherer nicht, sich einer klaren Entscheidung über seine Verpflichtung zu enthalten, den Versicherungsnehmer darüber im Ungewissen zu lassen und die Arbeits- und Kostenlast sowie das Risiko des Prozessverlustes einseitig auf ihn abzuwälzen, sich aber gleichwohl vorzubehalten, an die Regulierungsentscheidung des Versicherungsnehmers nicht gebunden zu sein, und ihn an seinen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten festzuhalten (BGH a.a.O. und NJW 2007, 2262; LG Dortmund, RuS 2007, 415).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht