Rechtsprechung
LG Dortmund, 12.07.2007 - 2 O 80/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
VVG § 153 Abs. 4 S. 1, AHB § 5 Nr. 2, 4
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Befreiung des Versicherers von der Leistungspflicht bei Nichtvorgehen des Vericherten gegen einen Mahnbescheid
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Haftpflichtversicherung - Pfändung eines Haftpflichtanspruchs kann bei Obliegenheitsverletzung des VN ins Leere gehen
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 12.07.2007 - 2 O 80/07
- OLG Hamm, 04.07.2008 - 20 U 190/07
Papierfundstellen
- r+s 2007, 415
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 07.02.2007 - IV ZR 149/03
Rechtstellung des Haftpflichtversicherers; Pflicht zur Abwehr unberechtigter …
Auszug aus LG Dortmund, 12.07.2007 - 2 O 80/07
Vielmehr hätte sich - wie der Kläger im Ansatz richtig erkennt - in seiner Hand durch Konfusion von Haftpflichtanspruch und wirksam gepfändeten und zur Einziehung überwiesenen Freistellungsanspruch des Versicherungsnehmers der Freistellungsanspruch in einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegen den Haftpflichtversicherer verwandelt (BGH r+s 2007, 191; OLG Saarbrücken VersR 2005, 395; Langheid VersR 2007, 865).Nicht mehr obliegenheitsgebunden wäre der Versicherungsnehmer der Beklagten allerdings auch dann, wenn sich die Beklagte nach Anzeige des Versicherungsfalles nicht rechzeitig unmissverständlich erklärt hätte, ob sie den bedingungsgemäßen Rechtsschutz gewähren will (BGH r+s 2007, 191).
- BGH, 16.05.2007 - IV ZR 101/04
Leistungsfreiheit des Haftpflichtversicherers wegen Verstoßes gegen die …
Auszug aus LG Dortmund, 12.07.2007 - 2 O 80/07
Die vorsätzliche Verletzung der genannten Obliegenheiten wird gemäß § 6 AHB vermutet (BGH v. 16.5.2007 -IV ZR 101/04-). - BGH, 11.12.1991 - IV ZR 238/90
Voraussetzungen der Unzulässigkeit eines Rücktritts oder einer Anfechtung durch …
Auszug aus LG Dortmund, 12.07.2007 - 2 O 80/07
Dessen bedarf er nach endgültiger Leistungsablehnung nicht mehr (BGH VersR 1992, 345). - LG Berlin, 17.09.1996 - 36 O 504/95
Auszug aus LG Dortmund, 12.07.2007 - 2 O 80/07
Das Gericht geht aufgrund der von den Parteien vorprozessual getroffenen Gerichtsstandsvereinbarung von seiner Zuständigkeit aus, obwohl aus den vom Landgericht Berlin aufgezeigten Gründen (NJW-RR 1997, 378) durchaus Rechtsmissbräuchlichkeit der getroffenen Gerichtsstandsvereinbarung erwogen werden kann, weil der gewählte Gerichtsstand keinen örtlichen Bezug zu der ausgetragenen Rechtsstreitigkeit hat.
- LG Dortmund, 01.04.2010 - 2 O 355/09
Umwelt-Haftpflicht-Police bei Grundwasserverunreinigung
Die Versicherungsbedingungen gestatten es dem Versicherer nicht, sich einer klaren Entscheidung über seine Verpflichtung zu enthalten, den Versicherungsnehmer darüber im Ungewissen zu lassen und die Arbeits- und Kostenlast sowie das Risiko des Prozessverlustes einseitig auf ihn abzuwälzen, sich aber gleichwohl vorzubehalten, an die Regulierungsentscheidung des Versicherungsnehmers nicht gebunden zu sein, und ihn an seinen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten festzuhalten (…BGH a.a.O. und NJW 2007, 2262; LG Dortmund, RuS 2007, 415).